NEOS – Reklamation der Ware und Garantiebedingungen

Vergessen Sie, bitte, nicht, dass Garantiefrist und Lebensdauer der Schuhe verschiedene Begriffe sind. Die Lebensdauer der Schuhe wird durch die Weise und Intensität des Schuheinsatzes gegeben und muss nicht immer identisch mit der Garantiefrist sein. D.h., bei sehr intensivem Einsatz kann die Lebensdauer der Schuhe kürzer als die Garantiefrist sein.

  • Sehr geehrter Verbraucher, für die von Ihnen gekauften Schuhe gewährleisten wir eine Garantie von 24 Monaten seit dem Einkaufsdatum.
  • Bei der Übernahme des Paketes von dem Angestellten der Tschechischen Post sind Sie berechtigt, das Paket zu überprüfen, ob es nicht mechanisch beschädigt ist. Im Falle einer Beschädigung haben Sie die Möglichkeit, bei der Tschechischen Post eine Reklamation geltend zu machen. Wir bemühen uns, unseren Kunden unter allen Umständen entgegen zu kommen. Falls Sie bei der gekauften Ware einen Mangel entdecken, der nicht durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung verursacht wurde, sondern weil die Ware selbst mangelhaft ist, haben Sie Anspruch auf eine Reklamation in der Garantiefrist. Schicken Sie uns die zu reklamierende Ware incl. Kopie des Lieferscheines und einer kurzen Beschreibung des Warenmangels auf unsere Adresse wieder zurück.
  • Die zu reklamierende Ware schicken Sie incl. der Kopie des Garantiescheines an die Adresse der Geschäftstelle: NEOS, Jiráskova 1793/4, 392 02 Tábor – in der Sendung beschreiben Sie genau die Mängel, die Sie bei der Ware reklamieren und markieren Sie sie.
  • Versichern Sie die Sendung – wir haften nicht für evtl. Verlust während des Transports.
  • Zu den gekauften Schuhen bekommen Sie auch eine Gebrauchsanweisung.
  • Bei der Reklamation ist nachzuweisen, dass die Ware da gekauft wurde, wo die Reklamation geltend gemacht wird.
  • Der Verbraucher hat bei der Geltendmachung der Reklamation in der Garantiefrist:
    • einen Anspruch auf kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Beseitigung des Mangels,
    • einen Anspruch auf Austausch der mangelhaften Ware oder deren Teile, falls dieses bezüglich des Mangels nicht unangemessen ist und falls diese Vorgehensweise möglich ist,
    • einen Anspruch auf angemessenen Nachlass vom Kaufpreis oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten – geht es um einen unbehebbaren Mangel, der eine bestimmungsgemäße Verwendung der Ware verhindert,
    • einen Anspruch auf Austausch der mangelhaften Ware oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten – geht es um behebbare Mängel, die aber mehrmals (3x der gleiche, vom Verkäufer anerkannte Mangel) oder wiederholt (3x der gleiche oder 4x ein diverser, vom Verkäufer anerkannter Mangel) vorkommen und eine bestimmungsgemäße Verwendung der Ware verhindern,
    • einen Anspruch auf Austausch der mangelhaften Ware oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten – geht es um andere unbehebbare Mängel und verlangt der Käufer nicht den Austausch der mangelhaften Ware,
  • der Käufer ist verpflichtet, bei einer Reklamation im Rahmen der gesetzlichen Garantiefrist dem Verkäufer den Abschluss eines Kaufvertrages nachzuweisen, am besten durch Vorlegen eines Belegs über den Kauf der Sache oder eines Garantiescheines.
  • Ermöglicht dieses die Art der Sache, ist es ausreichend, wenn der Verkäufer dem Käufer statt eines Garantiescheines einen Beleg über den Kauf der Sache aushändigt, der aber alle Daten enthält, die normalerweise im Garantieschein enthalten sein müssen.
  • Wird eine längere als die gesetzliche Garantiefrist gewährleistet, bestimm der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Garantieverlängerung im Garantieschein.
  • Der Garantieschein muss den Vor- und Nachnamen, den Namen oder die Firma des Verkäufers, Ust.-Ident.-Nr. und den Sitz ( geht es um eine juristische Person) oder den Wohnsitz ( geht es um eine natürliche Person), enthalten.
  • Einen Bestandteil des Garantiescheines bildet auch eine Anweisung zur Pflege des Schuhwerkes.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass, wenn es zu einer Beschädigung der Schuhe aufgrund einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung oder des Nichteinhaltens der Grundsätze oder aufgrund einer fahrlässigen Wartung, die der Wartungsanweisung widerspricht, kommt, können evtl. Reklamationen der auf o.a. Art und Weise entstandenen Mängel nicht berücksichtigt werden.

Reklamationsbedingungen:

  • Eine evtl. Reklamation muss bei dem Verkäufer geltend gemacht werden, bei welchem das Schuhwerk gekauft wurde und dies unverzüglich nach dem Entdecken des Mangels, damit es möglich ist, die Ursachen sofort zu ermitteln.
  • Die zu reklamierende Ware schicken Sie an die Adresse der Geschäftstelle: NEOS, Jiráskova 1793/4, 392 02 Tábor – in der Sendung beschreiben Sie genau die Mängel, die Sie bei der Ware reklamieren und markieren Sie sie.
  • Versichern Sie die Sendung – wir haften nicht für evtl. Verlust während des Transports.
  • Zu der Reklamation muss das Schuhwerk sauber und trocken kommen (wird diese Bedingung nicht eingehalten, wird das Schuhwerk zurückgeschickt, die Reklamation abgelehnt und eine Postgebühr verlangt)
  • Der Verkäufer bestätigt die Reklamation durch eine schriftliche Äußerung über den Zustand des erhaltenen Schuhwerkes, in welcher der reklamierte Mangel genau definiert ist.
  • Nach dem Ablauf der Garantiefrist erlischt der Anspruch auf Anerkennung einer Reklamation.

Die Garantie kann geltend gemacht werden:

Die Garantie bezieht sich auf Mängel, die im Laufe der Garantiefrist durch einen nachweisbaren Fehler der Herstellung, bzw. der technologischen Vorgehensweise entstanden sind. Diese Mängel erscheinen meistens schon nach kurzfristiger Verwendung der Schuhe.

Die Reklamationsordnung unterscheidet zweierlei Mängel:

  • Behebbare Mängel – nach der Beurteilung des Mangels und der Anerkennung der berechtigten Reklamation wir Ihnen die Ware kostenlos repariert und zurückgegeben.
  • Nicht behebbare Mängel – nach der Beurteilung des Mangels und der Anerkennung der berechtigten Reklamation haben Sie als Verbraucher Anspruch auf den Austausch gegen neue Schuhe oder eine Rückerstattung des gesamten Kaufpreises.

Falls der festgestellte Mangel die Verwendung der Sache nicht verhindert, haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis. Eine Beurteilung der Berechtigung einer Reklamation und ihr evtl. Erledigen dauert max. 30 Kalendertage seit dem Datum der Geltendmachung der Reklamation – d.h. seit der Übernahme der Schuhe durch den Verkäufer.

Die Garantie bezieht sich nicht auf:

  • einen Farbenunterschied gegenüber dem präsentierten Muster, es gelten Farbenkombinationen, aber eine genaue Verteilung der Farbenstruktur kann nicht garantiert werden, jedes Paar Schuhe ist ein Farbenoriginal.
  • sämtliche Änderungen der Schuhe, die im Laufe der Garantiefrist infolge deren Verschleißes durch übliche Verwendung entstehen (siehe § 619, Abs.2 tschech. BGB),
  • nicht bestimmungsgemäße Verwendung und nicht fachgerechte Eingriffe.
  • mechanisch beschädigte Schuhe und deren Teile.
  • den Verschleiß der Schuhe infolge nicht richtiger Auswahl und Verwendung.
  • die Schuhe, bei denen im Laufe der Garantiefrist Änderungen oder Reparaturen durchgeführt wurden, die mit einer üblichen Pflege oder einem üblichen Verschleiß nicht zusammenhängen.

NEOS – Gebrauchsanweisung:

Sehr geehrter Kunde, wir bedanken uns, dass Sie die Überschuhe NEOS gekauft haben. Unser Ziel ist vor allem Ihre Zufriedenheit mit dem erworbenen Schuhwerk, gestatten Sie uns deshalb, Ihnen einige Ratschläge und Informationen zu geben, wie Sie mit Ihren neuen Schuhen umgehen sollten.

  1. Bei der Auswahl der Überschuhe achten Sie darauf, dass der ausgewählte Typ, die Größe und Schuhform genau Ihren Bedürfnissen entsprechen.
  2. Die Überschuhe waschen Sie mit Wasser und trocknen mit einem Tuch ab. Für groben Schmutz benutzen Sie eine Nylonbürste.
  3. Die Überschuhe trocknen Sie nach jedem Gebrauch offen, bzw. nehmen Sie die innere Einlage heraus. Trocknen Sie sie nie schnell direkt an der Wärmequelle!
  4. Pflegen Sie die Überschuhe regelmäßig, Sie verlängern damit Ihre Lebensdauer.
  5. Die Überschuhe sind vor allem als Schutz vor Kälte und Nässe und zum Anziehen über jedes Schuhwerk bestimmt. Werden die Überschuhe zu einem anderen Zweck verwendet, dürfen sie nicht reklamiert werden!

Importeur:

3XC s.r.o., U studánky 651/14, 170 00 Praha 7, IČO: 29004870 DIČ: CZ29004870                            
email:
info(at)overshoe.cz, www.overshoe.cz

 

 
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